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08.08.2022 Wir feiern den "Tag der Urkunde"
Niederbrechen und Oberbrechen feiern den „Tag der Urkunde“ – Weiteres Highlight im Reigen der Veranstaltungen und Aktivitäten zur 1250-Jahrfeier
Die erste urkundliche Erwähnung von Niederbrechen und Oberbrechen findet unter dem Namen "Brachina" statt. Im Lorscher Codex ist eine Schenkungsurkunde der fränkischen Adligen Rachilt an das Kloster Lorsch nachgewiesen, die auf den 12. August 722 datiert ist.
Am kommenden Freitag, dem 12. August, jährt sich somit zum 1250mal dieses historische Ereignis, an dem Nieder- und Oberbrechen erstmal aus dem Dunkel der bisherigen Geschichte hervortreten und – eher zufällig - urkundlich erwähnt und damit nachgewiesen werden.
Dieser „Geburtstag“ ist Grund genug, den Tag gebührend zu feiern: Die Feier beginnt am 12.08.2022 um 20.00 Uhr am Treppenaufgang zur Pfarrkirche in Niederbrechen. In einer kurzen Spielszene wird die Überreichung der Schenkungsurkunde an das Kloster Lorsch dargestellt und so die Hintergründe des Jubiläumstags erläutert. Begleitet von Herolden ziehen die Edle Rachilt und ihr Gefolge anschließend zusammen mit den Zuschauer*innen zum Hydepark.
Von unterschiedlichen Startpunkten ausgehend, schließt sich ein Sternumzug verschiedener Formationen der Niederbrechener und Oberbrechener Blasorchester an; Ziel ist wiederum der Hydepark. Dort wird eine gemeinsame Serenade der teilnehmenden Musiker*innen diesem denkwürdigen Tag eine besondere Note geben, wobei eine weitere Überraschung hinzukommen wird.
Da für die Zuschauer*innen keine Sitzgelegenheiten um den Hydepark vorgesehen sind, ist der musikalische Teil auf ca. sieben Musikstücke begrenzt. Anschließend besteht die Möglichkeit zu einem gemütlichen Ausklang des Abends bei kühlen Getränken …
772 - Erste urkundliche Erwähnung von Brachina im Lorscher Codex
Die fränkische Adlige Rachilt aus dem Haus der Rupertiner (die zusammen mit den Konradiner große Gebiete an Rhein und Lahn verwalteten) schenkte dem von ihrem Vater Cancor 764 gestifteten Kloster Lorsch - neben weiteren Besitztümern - auch den Frankenhof Brachina (womit Niederbrechen und Oberbrechen gemeint ist). Datiert ist diese Schenkungsurkunde auf den 12. August 772.
Der Text der Schenkungsurkunde lautet:
„Schenkung der Rachild in Wilina (Dorfweil) und Saltrissa (Selters).
Im Namen Christi. Am 12. August im 4. Jahr König Karls (772). Dem hl. Märtyrer Nazarius, dessen Leib im Kloster Lorsch, dem der ehrwürdige Gundelandus als Abt vorsteht, ruht, schenke ich Rachild, was ich im Lahngau in Wilina, Brachina, Saltrissa, Barenbach (Bermbach), Albach, Uchilheim (Heuchelheim), Wilere (Nieder-/Oberweyer), Torndorf und Holzhusen besitze, und 44 Leibeigene. Bereitwilligst bestätige ich dies und will, dass diese Schenkung auf immer gültig sei.
Die Unterschrift ist hinzugefügt. Vollzogen im Kloster Lorsch zu der oben angegebenen Zeit.“
Das Kloster Lorsch
Das dem Heiligen Nazarius gewidmete Kloster Lorsch war eine Benediktinerabtei in Lorsch (Bergstraße), das um 764 als adeliges Eigenkloster von dem Rupertiner Grafen Cancor (auch Kankor) und seiner Mutter Williswint (auch Williswinda) gegründet wurde. Auf Bitten von Bischof Chrodegang in Metz, einem Verwandten von Graf Cancor, übergab Papst Paul I. die Gebeine des heiligen Nazarius als Reliquiedem Kloster, die am 11. Juli 765 dort eintrafen. Mit diesen Reliquien nahm die Zahl der Pilger schnell zu und es flossen zunehmend Schenkungen an die Abtei. Im gleichen Jahr wurde Gundeland, ein Bruder von Chrodegang, Abt von Lorsch. Cancors Sohn Heimerich, der nach dem Tod des Vaters 771 Anspruch auf das Kloster erhob, bewirkte letztlich die Umwandlung in ein unabhängiges Reichs- und Königskloster, da der Abt auf diesem Weg die Ansprüche des Adels und der benachbarten Bischöfe umging. Karl der Große gewährte damit dem Kloster u.a. die Immunität und das Recht, seinen Abt selbst zu wählen.
In diese Zeit fällt die Schenkung der Rachilt, die später mit ihrer Schwester Eufemia in das Kloster Lorsch eintreten. Bis zum Tod des ersten Abtes Gundeland 788 flossen mehr als 1.400 Schenkungen an das Kloster. Diese Besitztümer, die von der holländischen Nordsee bis nach Chur in der Schweiz reichten und im Lorscher Codex aufgeführt sind, profitierte das Kloster und blieb über viele Jahrhunderte ein Macht-, Geistes- und Kulturzentrum. 1232 kam die Abtei zu Kurmainz, war ab 1248 eine Prämonstratenser-Propstei, die 1461 an die Kurpfalz verpfändet wurde, die das Kloster 1564 aufhob.
Zu den herausragenden schriftlichen Zeugnissen zählen u.a. der Lorscher Codex (Codex Laureshamensis), das Lorscher Evangeliar (Codex Aureus Laureshamensis), der Lorscher Bienensegen (einer der ältesten deutschen Reimdichtungen) und das Lorscher Arzneibuch vom Ende des 8. Jahrhunderts.
Der Lorscher Codex
Der Lorscher Codex (Codex Laureshamensis) ist ein in lateinischer Sprache geschriebenes Manuskript, das zwischen 1170 und 1195 in der Reichsabtei Lorsch entstand und die Geschichte sowie ein Güterverzeichnis (Kopialbuch) des Klosters enthält. Der Codex stellt ein wichtiges Quellenwerk für die Zeit zwischen 800 und 1100 dar, das heute im Staatsarchiv Würzburg aufbewahrt wird.
Das Kopialbuch beinhaltet über 3.800 Urkundenabschriften (zumeist Schenkungsurkunden) und listet mehr als 1.000 Orte auf. Es gilt damit als eines der wichtigsten Nachweiswerke für Ersterwähnungen von Orten. Aufgabe des Codex war es, die Besitztümer und Rechte des Klosters – losgelöst von den eigentlichen Urkunden – nachzuweisen und zu dokumentieren. Während die Originalurkunden längst verloren sind, können sich Hunderte von Gemeinden auf den Codex berufen und ihre Ersterwähnung der diesem Verzeichnis zugrunde liegenden Schenkungsurkun-den nachweisen.
Textquelle: Gregor Beinrucker
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