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19.11.2018 Ablesen der Wasserzähler zur Jahresabrechnung 2018
Wie schon in den letzten Jahren werden die Wasserzähler nicht mehr von Beauftragten der Gemeinde Brechen, sondern von den Hauseigentümern/
Steuerpflichtigen selbst abgelesen. Entsprechende Ablesekarten werden ab dem 23. November 2018 an die Hauseigentümer/Steuerpflichtigen ausschließlich per Post verschickt.
Um den neuen Datenschutzrichtlinien gerecht zu werden (Hess. Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz HDSIG, Datenschutzgrundverordnung DSGVO), werden dieses Jahr
keine Ablesekarten per E-Mail verschickt.
Die Bürger haben unverändert die Möglichkeit, den Zählerstand online über die Homepage der Gemeinde Brechen direkt zu erfassen. Bei der Online-Erfassung kann der Bürger der Gemeinde mitteilen, ob er ab 2019 die Ablesekarte per E-Mail erhalten möchte. Mit diesem Schritt wird die DSGVO der EU umgesetzt.
Die Gemeinde bittet um
Rückgabe der ausgefüllten und unterschriebenen Ablesekarten bis spätestens
15.12.2018 entweder per Post (das Porto übernimmt die Gemeinde), Einwurf in den Briefkasten am Rathaus Niederbrechen, Marktstraße 1, oder Abgabe im Bürgerbüro.
Die
Online-Erfassung ist vom 26.11.2018
bis zum 02.01.2019 möglich. Bei nicht vorliegenden Zählerständen wird der Verbrauch geschätzt.
Bei Fragen zur Abrechnung oder der Online-Erfassung wenden Sie sich bitte an die Mitarbeiterin der Gemeinde Brechen, Frau Anita Jencio, Zimmer 204, 2. OG, dienstags bis freitags vormittags unter 06438-912929 oder per E-Mail
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Textquelle: Gemeinde Brechen / Helmut Kremer
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